Kuba aktualisiert seine Migrationspolitik

Änderungen treten am 14. Januar 2013 in Kraft

Im Rahmen der angestrebten Aktualisierung der bestehenden Migrationspolitik und ihrer Anpassung an die Bedingungen der Gegenwart und absehbaren Zukunft hat die kubanische Regierung in Ausübung ihrer Souveränität beschlossen, das Antragsverfahren für die Ausreiseerlaubnis für Reisen ins Ausland zu beseitigen und auf die Vorbedingung der Einladung zu verzichten.

Somit sind ab dem 14. Januar 2013 lediglich der gültige Reisepass und, in den Fällen, wo dieses erforderlich ist, das Visum des Ziellandes vorzulegen. Der Pass wird den kubanischen Bürgern ausgestellt, die den Anforderungen des Migrationsgesetzes gerecht werden, das ebenfalls entsprechend den getroffenen Maßnahmen aktualisiert wurde und innerhalb von 90 Tagen nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Republik Kuba in Kraft treten wird.

Inhaber von vor dem Datum des Inkrafttretens dieser Entscheidung ausgestellten Reisepässen müssen deren gebührenfreie Aktualisierung bei den zuständigen Behörden des Innenministeriums beantragen. Diejenigen, die eine gültige Ausreisegenehmigung haben, können das Land ohne neue Formalitäten verlassen.

Es wurde auch festgelegt, die Aufenthaltsdauer im Ausland der in privaten Angelegenheiten Reisenden mit Wohnsitz in Kuba auf 24 Monate ab Ausreisedatum zu verlängern. Wenn sie diese Frist überschreiten, müssen sie den im Pass eingetragenen Nachweis der von einem kubanischen Konsulat gewährten entsprechenden Verlängerung(en) vorweisen.

Die Aktualisierung der Migrationspolitik berücksichtigt das Recht des revolutionären Staates, sich gegen die interventionistischen und subversiven Pläne der US-Regierung und ihrer Verbündeten zu verteidigen. Es werden daher Maßnahmen beibehalten, um das geistige Kapital, das von der Revolution geschaffen wurde, gegen den Raub der Talente durch die Mächtigen zu schützen.

Es wird gleichzeitig informiert, dass schrittweise weitere Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Thema der Migration ergriffen werden, die zweifellos ebenso dazu beitragen werden, die anhaltenden Bestrebungen der Revolution zur vollständigen Normalisierung der Beziehungen zwischen Kuba und seinen Emigranten zu konsolidieren.

Am heutigen Tag werden im Amtsblatt der Republik die Gesetzesverordnung des Staatsrates, die das bestehende Migrationsgesetz modifiziert, sowie weitere einschlägige Rechtsvorschriften veröffentlicht.

Zusätzliche Informationen für die Bevölkerung über die Vorgehensweise zur Einhaltung der Bestimmungen und andere spezifische Details über die Migrationspolitik sind im Büro und im Voicemail der Migrationsbehörde per Telefon: 206 32 18, auf der Website von Ciudadano Cubano: www.ciudadano.cu und der des kubanischen Außenministeriums verfügbar.

Quelle : Granma Digital