Warum eBooks nicht vergleichbar mit Büchern sind

Markus Beckedahl nimmt die Ankündigung von Microsoft, den eigenen eBook-Store zu schließen, zum Anlass, einen Kommentar auf netzpolitik.org über digitale Inhalte mit Kopierschutz zu schreiben. Darin zeigt er den Weg des Digital Rights Management (DRM) auf, wie er nach der Jahrtausendwende aufkam und dem sich alle großen Anbieter wie Apple, Adobe und Microsoft mehr oder weniger anschliessen mussten.

Nachdem Apple mit dem iPod und iTunes den Markt für digitale Musik erobert hatte, wollte Microsoft nicht nachstehen. Der Konzern präsentierte einen eigenen Musikstore: „Plays for sure“ sollte zum Markenzeichen werden. Der Name sollte suggeriert [sic], dass die Inhalte überall abgespielt werden könnten – was natürlich nicht stimmte. Denn sie funktionierten nur auf Microsoft-Systemen und da auch nicht überall.

Statt MP3s verkaufte Microsoft WMA-Dateien, ein eigener Standard mit eingebautem Kopierschutzsystem auf DRM-Basis. Besonders technologisch vorwärts gewandt war das damals nicht. Wer sich legal bei Microsoft Musik gekauft hatte, bekam recht bald schon die Mitteilung, dass man das gerne nochmal machen dürfe: Weil Microsoft die Kopierschutztechnologie geändert hatte und die neue Version leider nicht abwärtskompatibel war. Microsoft schlug sogar tatsächlich vor, man könne sich ja die Musik auf CDs brennen und damit weiterhören. Es gab einen Aufschrei, der allerdings eher klein ausfiel, denn nicht viele Konsumenten waren so blöd gewesen, sich bei Microsoft Musik zu kaufen. Plays for sure wurde zwei Jahre später eingestellt. Damit war klar, dass Microsoft bei digitaler Musik Apple nicht das Wasser reichen kann.

Beim Lesen oder Hören dieser DRM-geschützten Inhalte muss immer auf einen zentralen Server zugegriffen werden, der dann zurückmeldet, ob auch die entsprechende Erlaubnis vorliegt, also eine legale Version genutzt wird. Wenn Microsoft diesen zentralen Schlüsselserver nun abschaltet, lassen sich auch die Inhalte in den eBooks oder eben die gekaufte Musik nicht mehr aufrufen.

Das Beispiel zeigt anschaulich, dass digitale Inhalte auch gekauft nicht uns gehören. Das war zwar früher mit der Musik rein rechtlich schon genauso […], aber zumindest war die Schallplatte immer abspielbar und konnte verkauft oder vererbt werden. Das ist mit kopiergeschützten Inhalten anders. Die sind weg und wenn man Glück hat, bekommt man wenigstens noch sein Geld zurück. Das ist der Grund, warum ich bis heute keine kopiergeschützten eBooks kaufe, die überdies in der Regel fast genausoviel kosten wie gedruckte Bücher.