Microsoft durchsucht Nutzer-Daten in der Cloud

SkyDrive: Microsoft durchsucht Nutzer-Daten in der Cloud nach AGB-Verletzungen und sperrt Accounts

Microsoft hat mehreren Kunden den diensteübergreifenden Account “Windows Live ID” gesperrt. Sie hatten auf dem Filehosting-Dienst SkyDrive private Dateien gespeichert, die gegen Microsofts AGB verstoßen. Damit gehen auch E-Mails von Hotmail verloren.

Auch Microsoft pflegt die Unsitte der großen Smartphone-Hersteller, die Features des Geräts nur mit einem personifizierten Account möglich zu machen. Bei Windows Phone heißt das Windows Live ID. Damit geht dann der Marketplace für Apps, aber auch E-Mail via Hotmail und Datenspeicher in der Cloud via SkyDrive.

In den AGB behält sich Microsoft vor, diesen Account “jederzeit unangekündigt und ohne Angabe von Gründen zu kündigen oder zu sperren”. Das ist jetzt wiederholt passiert, weil Menschen “unzulässige” Daten auf die Microsoft-Server geladen haben. Der Abschnitt “Unzulässige Verhaltensweisen” ist der längste der AGB, darunter:

  • Nacktaufnahmen, einschließlich vollständiger oder teilweiser Nacktaufnahmen von Menschen oder in Cartoons, Science Fiction oder Manga.
  • Irreführende Angaben über die Quelle dessen machen, was Sie bereitstellen oder hochladen, einschließlich der Annahme der Identität einer anderen natürlichen oder juristischen Person.
  • Links zu externen Websites bereitstellen oder erstellen, die gegen diesen Verhaltenskodex verstoßen.
  • Personenbezogene Informationen von Minderjährigen (Personen unter 18 Jahren) abrufen oder sammeln, einschließlich, aber nicht beschränkt auf: Name, E-Mail-Adresse, Privatadresse, Telefonnummer oder den Namen ihrer Schule.
  • Anstiften zum Kauf und Verkauf von Munition und Feuerwaffen.
  • Von Ihnen bereitgestellte oder hochgeladene Inhalte mit falscher Darstellung oder Inhalte, die dieselben oder ähnliche Inhalte wie schon bereitgestellte Inhalte beinhalten.
  • Bereitstellung von Inhalten, die Werbung für Geldbeschaffungsmethoden, Rabattkarten, Kreditberatung, Onlineumfragen oder Onlinegewinnspiele beinhalten.

Irgendeiner dieser Punkte ist jetzt dem Niederländer WingsOfFury zum Verhängnis geworden. Er hatte neun Gigabyte Daten in einem privaten Ordner auf SkyDrive. Microsoft sperrte seinen Account. (Die selben Daten hatte er auch auf Dropbox, da passierte nichts).

Letztes Jahr traf es den Fotograf Dirk Salm aus Aachen. Auch ihm wurde der Account gesperrt, weil er künstlerische Teil-Akt-Bilder aus dem Studio (“Da sieht man ja schon im Nachmittagsfernsehen mehr Haut.”) auf dem Dienst gebackupt hat.

Schlimmer: Er hielt die Daten für privat, aber Microsoft hat sie trotzdem durchleuchtet:

Doch mehr noch als die für ihn schwer nachvollziehbare Begründung ärgert ihn, dass Inhalte, die er für privat und geheim gehalten hatte, offenbar kontrolliert und untersucht werden. Salm, der als Fotojournalist auch für unseren Verlag tätig ist, fühlt sich als gläserner Kunde. Und fragt: «Wie sicher sind denn meine sonstigen Daten bei Microsoft?» Er sieht seine journalistischen Kontakte, Termine, Telefonnummern und Fotos in Gefahr, von Firmenmitarbeitern ausgelesen zu werden.

Dürfen Cloud-Anbieter die Daten ihrer Nutzer überhaupt durchsuchen? Erst gestern berichteten wir, dass das oberste Gericht Frankreichs das zur Verhinderung von Urheberrechtsverletzungen verneint. Michaela Zinke vom Verbraucherzentrale Bundesverband sieht das differenzierter: “Wir gehen davon aus, dass nach deutschem oder europäischem Recht Cloud-Anbieter die Daten ihrer Nutzer nicht durchsuchen dürfen. Anders sieht das jedoch aus, wenn die Nutzer dem zustimmen.”

Womit wir wieder am Anfang wären: Eine echte Wahl hat man nicht.

Quelle: Netzpolitik.org