Durch Neufassung des Landeshochschulgesetzes hat der Landtag in Düsseldorf kurz vor seiner Sommerpause auf Antrag der schwarz-gelben Landesregierung die „Zivilklausel“ gestrichen. Bislang hatten sich mehr als 60 Hochschulen in mehreren Bundesländern durch eine solche „Zivilklausel“ die Selbstverpflichtung auferlegt, ausschließlich für zivile und nicht für militärische Zwecke zu forschen. Der Verein „Deutsche Sektion der Internationalen Ärzte für die Verhütung des Atomkrieges (IPPNW) / Ärzte in sozialer Verantwortung e.V.“ sieht in dem Erhalt und der Weiterverbreitung von Zivilklauseln einen notwendigen ethischen Beitrag der Hochschulen, um Nachhaltigkeit, Frieden und Demokratie zu fördern.
Die IPPNW hatte im Vorfeld der Entscheidung mit vielen weiteren zivilgesellschaftlichen Organisationen und Initiativen die Kampagne „Zivilklausel in NRW erhalten!“ aktiv unterstützt. Die Kampagne stand für den Erhalt der gesetzlich verankerten Aufgabe der Wissenschaft, zu Nachhaltigkeit, Frieden und Demokratie in Forschung und Lehre beizutragen. Die IPPNW wiederholt ihre Kritik an den erheblichen Summen, die deutsche Universitäten für Projekte der Rüstungsforschung von der Bundeswehr, dem Bundesverteidigungsministerium, diversen deutschen und internationalen Rüstungsunternehmen, Zulieferern der Rüstungsindustrie, der EU und sogar dem US-Verteidigungsministerium erhalten. Mit diesen Aufträgen wird an deutschen Universitäten u.a. über Kampfdrohnen‚ sogenannte intelligente Munition, neue Generationen von Handfeuerwaffen, Funktechnologien, Sprengstoffen und Kampfrobotern geforscht.
Quelle: IPPNW