Presseerklärung zum Ermittlungsverfahren gegen Hartmut H

Staatsanwaltschaft Krefeld hat das gegen den Beschuldigten Hartmut H. geführte Ermittlungsverfahren eingestellt

Die Staatsanwaltschaft Krefeld hat das gegen den Beschuldigten Hartmut H. im August 2011 eingeleitete Ermittlungsverfahren 3 Js 753/11, in dem Tatvorwürfen [sic] geprüft worden sind, die im Zusammenhang mit seiner Zugehörigkeit zu der Colonia Dignidad in Chile gegen ihn erhoben worden waren, eingestellt. Nach umfangreichen und langwierigen Ermittlungen, die in Kooperation mit den chilenischen Strafverfolgungsbehörden geführt worden sind, konnte nach Ausschöpfung aller erfolgversprechender Ermittlungsansätze ein für eine Anklageerhebung erforderlicher hinreichender Tatverdacht unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt begründet werden.

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