In seiner Pressemitteilung vom 26.03.2021 hat der Rat für deutsche Rechtschreibung einmal mehr seine Auffassung bekräftigt, dass die geschlechtergerechter Sprache eine gesellschaftliche und gesellschaftspolitische Aufgabe ist, die nicht allein mit orthografischen Regeln und Änderungen der Rechtschreibung gelöst werden kann. Geschlechtergerechte Schreibung darf das Erlernen der geschriebenen deutschen Sprache nicht erschweren (Lernbarkeit), zumal geschlechtergerechte Texte sachlich korrekt, verständlich und lesbar sein sollen, Rechtssicherheit und Eindeutigkeit gewährleisten müssen und für die Lesenden bzw. Hörenden die Möglichkeit zur Konzentration auf die wesentlichen Sachverhalte und Kerninformationen sicherstellen sollten. Vor allem bei der Nutzung von Gender-Stern, Gender-Gap (Unterstrich), Doppelpunkt und anderen verkürzten Zeichen, die innerhalb von Wörtern eine „geschlechtergerechte Bedeutung“ zur Kennzeichnung verschiedener Geschlechtsidentitäten signalisieren sollen, werden die Kriterien geschlechtersensibler Schreibung in den letzten Jahren bei in manchen Bereichen, vor allem in Kommunen und an Hochschulen, verfügten Vorgaben zur geschlechtergerechten Schreibung nicht erfüllt. Da diese Zeichen in der geschriebenen Sprache auch noch andere Bedeutungen, z. B. als Satzzeichen, typografische Zeichen oder informatik- und kommunikationstechnische Zeichen haben, beeinträchtigt ihre Nutzung innerhalb von Wörtern die Verständlichkeit, Vorlesbarkeit und automatische Übersetzbarkeit sowie vielfach auch die Eindeutigkeit und Rechtssicherheit von Begriffen und Texten. Die Nutzung stellt demnach in letzter Konsequenz einen Rechtschreibfehler dar und kann daher laut dem Rat für deutsche Rechtschreibung nicht in das Amtliche Regelwerk mit aufgenommen werden.
Bei schriftlichen Leistungen der Studierenden an den Hochschulen erscheint die Forderung einer „gegenderten“ Schreibweise als systematische Abweichung vom Amtlichen Regelwerk der deutschen Rechtschreibung, und damit auch die Berücksichtigung „gegenderter Schreibung“ bei der Bewertung durch Lehrende, fraglich. Hochschulen und Lehrende haben die Freiheit des Studiums nicht nur bei der Wahl von Lehrveranstaltungen, sondern auch bei der Erarbeitung und Äußerung wissenschaftlicher Meinungen der Studierenden zu beachten und zu schützen. Auch bei einer geschlechtergerechten oder geschlechtersensiblen Schreibung ist darauf zu achten ist, die Einheitlichkeit der geschriebenen Sprache im deutschsprachigen Raum zu sichern.